Freitag, 26. November 2021

Nova Sedes: Auszahlung mit solider Dividende

Als Genossenschaftsmitglied bin ich rechtlich Miteigentümer, das heißt die gesetzliche Einlagensicherung, wie zum Beispiel Bankkonten sie bieten, greift hier nicht. Wie wahrscheinlich aber ist ein Verlust? Höchst unwahrscheinlich. 

Die Nova Sedes Wohnungsbaugenossenschaft hat ihren Mitgliedern 2020 solide drei Prozent Dividende ausgezahlt und konnte in den letzten Jahren ihren Bilanzgewinn auf stolze 1,074 Millionen ausbauen. Bis 2023 wird sich der Jahresüberschuss voraussichtlich verdoppeln.

Kommen wir noch einmal auf das Thema Einlagensicherung zurück. Warum sind die Genossenschaftsanteile nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert? Schließlich sind Spareinlagen bei genossenschaftlichen Banken doch auch abgesichert. Bei der gesetzlichen Einlagensicherung ist es nicht entscheidend, ob ein Unternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. 

Richtig ist: Die oftmals zinsschwachen Giro-, Spar-, Festgeldkonten oder Sparbriefe wie der Bausparvertrag von Kunden einer Volksbank unterliegen der Einlagensicherung. Genossenschaftsanteile an einer Volksbank jedoch nicht. Das gleiche gilt zum Beispiel für Kunden einer Bank auf der einen und Aktionäre derselben Bank auf der anderen Seite. Girokonten, Tages- oder Festgeld der Bankkunden sind abgesichert, Aktionäre der Bank sind als Gesellschafter nicht abgesichert. 

Aktien an einer anderen Bank oder einem anderen Unternehmen, die im Depot liegen, sind Eigentum des Bankkunden und bei der Bank nur zur Verwahrung hinterlegt. Als Gesellschafter der Genossenschaft haben die Mitglieder aber andere Vorteile. Mitglieder haben ein Mitspracherecht auf der Generalversammlung, auf der unter anderem die Höhe der Dividende, künftige Projekte und der generelle Kurs der Genossenschaft beschlossen werden. 

Dieses demokratische Element gibt es in dieser Form bei keiner anderen Kapitalanlage, auch ein Zinssatz in Höhe von drei Prozent ist bei Sparanlagen die der Einlagensicherung unterliegen, in Niedrigzinszeiten selten bis gar nicht zu finden. Bei der Nova Sedes ist die Auszahlung des eingezahlten Kapitals satzungsgemäß nach frühestens zwei Jahren möglich. 

Bei VL-Sparverträgen lohnt sich eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren, da dann die Sperrfrist für die staatliche Förderung fällt und die Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe auf das angesparte Kapital ausbezahlt wird.